Mietbedingungen (Auszug)

  • Sandstrahlarbeiten und Farbspritzarbeiten sind beim Einsatz unserer Mietgeräte grundsätzlich verboten.

 

  • Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erlangen. (Straßensperrungen, Aufstellung auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Nachtbaustellen usw.).

 

  • Anlieferung und Rückholung der Geräte, bzw. An- und Rückfahrt werden zusätzlich zum Mietpreis in Rechnung gestellt. Hierzu gilt die jeweils gültige Preisliste.

 

  • Der Nutzer erhält bei Bedarf eine Einweisung bei Übernahme des Mietgerätes. Bedarf es umfänglicher weitere Einweisung nach der Übergabe kann diese in Rechnung gestellt werden.

 

  • Die Mietzeit beginnt bei der Abfahrt bzw. Abholung auf unserem Betriebshof und endet bei der Rückkehr auf unserem Betriebshof. Aitranger Strasse 18, 87640 Ebenhofen.

 

  • Reinigungskosten, bei verschmutzter Rückgabe des Mietgerätes, werden nach Aufwand zu unseren Stundensätzen gemäß gültiger Preisliste berechnet.

 

  • Bei einem Schaden am Gerät trägt der Mieter, bzw. der Benutzer die Kosten der Selbstbeteiligung bis zu 2.000 EUR + MwSt.

 

  • Bei einem Schaden am zum Transport überlassenen Anhänger trägt der Mieter, bzw. der Benutzer die Kosten der Selbstbeteiligung bis zu 2.500 EUR + MwSt.

 

  • Die Schrägle GmbH vermietet ausschließlich zu ihren Mietbedingungen.

 

  • Alle Preise gelten Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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